Förderkreis

Liebe Freunde des Kinder- und Jugendchores Unterwegs und des Jungen Chores Fautenbach, seit 1989 können wir uns an den hervorragenden Ergebnissen der Arbeit erfreuen, die in  einzelnen Chorgruppen für unsere Kinder und Jugendlichen geleistet wird. Der Förderkreis des Kinder- und Jugendchores Unterwegs / Junger Chor Fautenbach unterstützt die vielseitigen musikalischen Aufgaben der Chöre ideell und materiell. So gilt es, im Bekannten- und Freundeskreis auf seine Vorhaben aufmerksam zu machen, sich für die Belange der Chöre einzusetzen und durch Mitgliedsbeiträge sowie Spenden zur finanziellen Absicherung der Ak­ti­vi­täten beizutragen. Denn die Kosten können mit den regulären Haushaltsmitteln des Chores sowie den Beiträgen der Eltern nicht vollständig bestritten werden.
Dabei fallen besonders ins Gewicht:
  • die Kosten für die Ausbildung des jugendlichen Nachwuchses (Stimmbildung und Ausbildung in Musiktheorie)
  • die beachtlichen Kosten für Noten
  • die Aufwendungen für Konzerte, Konzertreisen und Chorfreizeiten
Deshalb suchen wir weitere Freunde und Förderer, die bereit sind, unsere Bemühungen um die Un­ter­stützung des Chores mitzutragen, sei es durch gelegentliche Spenden oder durch den Beitritt zum Förderkreis. 
Als Mitglied unseres Förderkreises werden Sie über die Unternehmungen der Chöre informiert. Vor allem aber helfen Sie mit, dass die Chöre auch in Zukunft mit ihren herausragenden Auf­führ­ungen den Kindern ein großes Erlebnis vermitteln und viele Menschen erfreuen können. 
Wir laden auch Sie sehr herzlich zur Mitgliedschaft im Förderkreis des Kinder- und Jugendchores Unterwegs / Junger Chor Fautenbach ein. Der Förderkreis ist als steuerbegünstigter Verein anerkannt. Die Jahresbeiträge belaufen sich für Auszubildende/Studenten auf Euro 5,-, für Ein­zel­mit­glieder auf Euro 20,- oder Euro 40,-.   

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen.     

Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen und ausdrucken: Flyer/AnmeldeformularDatenschutz
Wir würden uns sehr freuen, Sie als Mitglied begrüßen zu dürfen.

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