Dabei fallen besonders ins Gewicht:
- die Kosten für die Ausbildung des jugendlichen Nachwuchses (Stimmbildung und Ausbildung in Musiktheorie)
- die beachtlichen Kosten für Noten
- die Aufwendungen für Konzerte, Konzertreisen und Chorfreizeiten
Als Mitglied unseres Förderkreises werden Sie über die Unternehmungen der Chöre informiert. Vor allem aber helfen Sie mit, dass die Chöre auch in Zukunft mit ihren herausragenden Aufführungen den Kindern ein großes Erlebnis vermitteln und viele Menschen erfreuen können.
Wir laden auch Sie sehr herzlich zur Mitgliedschaft im Förderkreis des Kinder- und Jugendchores Unterwegs / Junger Chor Fautenbach ein. Der Förderkreis ist als steuerbegünstigter Verein anerkannt. Die Jahresbeiträge belaufen sich für Auszubildende/Studenten auf Euro 5,-, für Einzelmitglieder auf Euro 20,- oder Euro 40,-.
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen.
Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen und ausdrucken: Flyer/Anmeldeformular| Datenschutz
Wir würden uns sehr freuen, Sie als Mitglied begrüßen zu dürfen.